Konzessionsvertrag Strom
Protokoll der Statdratsitzung vom 28.02.2019
TOP 7 Beschluss über das Angebot eines Konzessionsvertrages Strom der enviaM (Vorlagen-Nr.: VWA-292/2019)
Oberbürgermeister Holuscha begrüßte die Vertreter der enviaM Herrn Dr. Riedel und HerrnLojewski. Er verwies auf die Vorstellung des Konzessionsvertrages von der enviaM in der November-Sitzung des Verwaltungsausschusses. Herr Stefan erläuterte die Beschlussvorlage, die im Verwaltungsausschuss und im Techni-schen Ausschuss vorberaten wurde. Die Begründung ist den Stadträten als Rückseite der Beschlussvorlage gemeinsam mit dem Angebot des Konzessionsvertrages, einem Gutachten zur Vereinbarkeit des Muster-Wegenutzungsvertrages sowie einer Flurkarte mit der Einladung zugegangen.Herr Stefan betonte, dass der Konzessionsvertrag auf einem Musterkonzessionsvertrag des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) basiert und mit den Rechtsaufsichtsbehör-den, die den Vertrag letztendlich genehmigen müssen, abgestimmt ist. Er zeigte u.a. die Vorteile des neuen Vertrages auf, die vor allem in der verbesserten Folgekostenregelung bestehen. Diese wird entsprechend von 2 Zusatzverträgen auch auf die noch bestehenden Konzessionsverträge (bis Ende 2022 für das Stadtgebiet Flöha bzw. bis Ende 2030 Ortsteil Falkenau) angewendet.
Es gab keine Fragen der Stadträte.
Beschluss-Nr.: 397/52/2019 Der Stadtrat von Flöha beschließt, das Angebot der enviaM vom 09.10.2018 zum Abschluss eines neuen Konzessions- / Wegenutzungsvertrages Strom (Anlage 1) anzunehmen. Gesetzliche Grundlagen:•§§ 46-48 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)•Konzessionsabgabenverordnung •§ 101 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vertrag nach Genehmigung durch die Rechtsauf-sichtsbehörde gemäß § 102 SächsGemO zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit (14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Quellen und Hinweise
- DokuWiki-Quelle: `data/pages/konessionsvertrag_strom.txt`
- Der Text wurde automatisch aus DokuWiki-Syntax in einen MediaWiki-Entwurf uebertragen und sollte vor der Veroeffentlichung redaktionell geprueft werden.