An der Aue 1
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Der Stadtrat von Flöha hat am 28.06.2018 einem Verkauf zugestimmt Freie Presse vom 30.06.2018
Aus dem Protokoll vom 28.06.2018:
TOP 14
Beschluss zum Verkauf des Flurstücks Nr. 231/3, Gemarkung Falkenau (Vorlage -Nr.: VWA -258 /2018) Beschluss- Nr.: 367/ 45/2018
Das Flurstück Nr. 231/3, Gemarkung Falkenau, ist mit einem denkmalgeschützten, leerstehenden Schulgebäude, diversen Schuppen und PKW-Garagen bebaut. Das Grundstück An der Aue 1 befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Flöha. Das Verkehrswertgutachten vom 19.09.2012 wurde durch die öffentlich bestellte Sachverständige für Grundstücksbewertung, Frau Husfeldt, erarbeitet. Der Verkehrswert beläuft sich auf 57.000,00 EUR. Herr Ozdil gab mit Schreiben vom 02.05.2018[1] ein Kaufangebot in Höhe von 57.000,00 EUR ab. Der Zustand des Gebäudes ist Herrn Ozdil ebenso bekannt, wie die öffentliche Wegeführung und der kaum vorhandene Hochwasserschutz.
Gem. § 90 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen((in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62)) beschließt der Stadtrat von Flöha den Verkauf des Flurstücks Nr. 231/3 der Gemarkung Falkenau an die Ozdil Deutschland GmbH, [2] mit einer Größe von ca. 5.300 m². Dabei ist die öffentliche Widmung der Zuwegung durch den Käufer zu beachten und die Zufahrt zu den Flurstücken 365 und 231/4 Gemarkung Falkenau zu gewährleisten. Eine Verpflichtung zur Revitalisierung des Gebäudes innerhalb der nächsten fünf Jahre wird in den Kaufvertrag aufgenommen. Anfallende Kosten[3] trägt der Käufer. An der Bestellung von Grundschulden wirkt die Stadt Flöha nicht mit.
Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und
Realisierung des Beschlusses beauftragt. Abstimmungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit (13 Ja
-Stimmen, 4 Nein- Stimmen, 1 Enthaltung)
Quellen und Hinweise
- DokuWiki-Quelle: `data/pages/an_der_aue1.txt`
- Der Text wurde automatisch aus DokuWiki-Syntax in einen MediaWiki-Entwurf uebertragen und sollte vor der Veroeffentlichung redaktionell geprueft werden.